

Private und behördliche Bauabnahme.
Stillschweigende Bauabnahme
Durch schlüssiges Handeln des Bauherrn erfolgt die stillschweigende oder konkludente Abnahme. Wird das Haus zum Beispiel umgehend weiterverkauft, gilt dies als stillschweigende Abnahme. Es ist ebenfalls eine stillschweigende Abnahme, wenn der Bauherr nach Fassadenabreiten das Gerüst abbauen lässt. Man geht auch davon aus, dass wenn der Bauherr seine Rechnung bezahlt, den Heizkessel in Betrieb nimmt oder gar ins Gebäude einzieht, dass er die Arbeit des Handwerkers akzeptiert. Die dabei gültige Frist beträgt 6 Werktage. In diesen 6 Tagen muss eine schriftliche Mängelrüge beim Handwerker eingetroffen sein.