

Private und behördliche Bauabnahme.
Förmliche Bauabnahme
Bei allen Bauvorhaben sollte die förmliche Abnahme die Regel sein. Sie hat stattzufinden, wenn der Bauherr oder der Bauunternehmer es verlangen. Beiden Seite haben das Recht, zur Abnahme einen Sachverständigen hinzunehmen. Das kann auf der Seite des Bauherrn ein Architekt, Bauleiter oder unabhängiger Sachverständiger sein. Einen Experten auf seiner Seite zu wissen kann für den Bauherren ein grosser Vorteil sein und gewiss auch etwas mehr Sicherheit geben. Ob bei den Bauleistungen Mängel vorliegen, kann in den meisten Fällen nur ein Experte beurteilen. Die Ergebnisse der Abnahme sind gemeinsam, schriftlich in einem Abnahmeprotokoll niederzuschreiben. In das Protokoll sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen. Auch Einwendungen des Bauunternehmers finden im Abnahmeprotokoll ihren Platz. Anschliessend erhält jeder Vertragspartner eine Ausfertigung des Protokolls.