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Private und behördliche Bauabnahme.

 

Ausdrückliche Bauabnahme

 

Bei der ausdrücklichen oder auch erklärten Abnahme bekommt man vom Bauunternehmer oder Handwerker eine mündlich oder schriftlich Mitteilung, dass die Bauleistung fertiggestellt wurde. Eine Abnahme wäre nun möglich. Der Bauherr hat jetzt 12 Werktage Zeit, sich das vollendete Werk anzuschauen. Wird die Frist vom Bauherren überschritten, gilt die Bauleistung als abgenommen und man spricht von einer fiktiven Abnahme. Als Bauherr sollte man nicht darauf hoffen, dass schon alles in Ordnung und auf keinen Fall sollte man die Frist verstreichen lassen. Besser ist es, einen Termin mit den Handwerkern auszumachen und sich alles ganz genau anschauen. Bei diesem Abnahmetermin sollte ein gemeinsames Abnahmeprotokoll angefertigt werden.

 

Fiktive Bauabnahme

 

Förmliche Bauabnahme

 

Stillschweigende Bauabnahme

 

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