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Private und behördliche Bauabnahme

Man unterscheidet zwischen privater und behördlicher Bauabnahme. Das Bauordnungsamt schaut bei einer behördlichen Bauabnahme den Rohbau (Rohbauabnahme) oder das fertige Haus an. Es wird überprüft, ob eine Übereinstimmung mit den öffentlichen Normen und Verordnungen besteht. In einigen Bundesländern verzichtet man ganz auf eine Rohbauabnahme oder diese wird nur stichprobenartig durchgeführt. Ob das Haus gelb statt beige angestrichen wurde, die falschen Klinker verwand wurden oder sogar, ob es feucht ist, interessiert das Bauamt nicht. Hauptsache das Haus wurde nicht höher gebaut als genehmigt. Das Dach muss die richtige Neigung und die Treppen die richtige Trittstufenhöhe bzw. –breite haben.

 

Das Haus gilt als abgenommen, wenn seitens des Bauherren keine Einwände geltend gemacht werden. Über die bautechnische und baurechtliche Mängelfreiheit des Gebäudes erhält der Bauherr Protokolle. Der Bauherr hat nur in ganz seltenen Fällen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Behörde Mängel an genehmigungspflichtigen Gebäuden übersieht. Die private Bauabnahme ist vor allem sehr gut geeignet, um sich vor Handwerkerpfusch zu schützen. Dies ist auch dahingehend wissenswert, da sich die Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden bei Bauten im vereinfachten Genehmigungsverfahren ohne Baugenehmigung gänzlich raushalten. Weil überhaupt keine Prüfpflicht besteht, wird hier generell keine Haftung für Baumängel übernommen. Zu einer behördlichen Bauabnahme zählt aber auf alle Fälle noch die Überprüfung von Schornstein und Heizkessel durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger.

 

Ausdrückliche Bauabnahme

 

Fiktive Bauabnahme

 

Förmliche Bauabnahme

 

Stillschweigende Bauabnahme

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