

Privatgutachten
Für Privatgutachten und sonstige Gutachterleistungen orientiert sich mein Honorar an der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure gem. § 34 HOAI.
Gerichtsgutachten
Für Aufträge als Gerichtsgutachter berechnet sich mein Honorar nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG)
Individualvereinbarungen
Im Einzelfall sind Individualvereinbarungen über das Sachverständigenhonorar möglich und auch notwendig.
Für weitergehende Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliche und kostenloses Angebot.